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Einbruchschutz

Riegel vor - Sicher ist sicherer

Wir sind als Handwerksbetrieb in den Adressennachweis für Errichterunternehmen mechanischer Sicherungseinrichtungen des LKA NRW aufgenommen.
Unsere Empfehlung:
Informieren Sie sich über Einbruchschutz kompetent, kostenlos und neutral bei einer (Kriminal-) Polizeilichen Beratungssstelle.

 

 

KFW-Förderung zum Einbruchschutz

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert seit dem 19.11.2015 Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz.

Zuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen

Die Höhe des Zuschusses beträgt 10% der förderfähigen Kosten über geprüften Einbruchschutz (max. 1.500,- Euro pro Wohneinheit). Zuschussbeträge unter 200,00 Euro werden nicht ausgezahlt.

Förderfähige Maßnahmen

  • Haus- und Wohneingangstüren der Widerstandsklasse RC2, DIN EN 1627 oder besser
  • Tür-Nachrüstungen nach DIN 18104 Teil 1 oder Teil 2
  • Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18521, Klasse 3 oder besser
  • Einsteckschlösser nach DIN 18521, Klasse 4 oder besser
  • Fenster-Nachrüstungen nach DIN 18104 Teil 1 oder Teil 2
  • Gitter der Widerstandsklasse RC2, DIN EN 1627, oder besser
  • Rollläden der Widerstandsklasse RC 2, DIN EN 1627, oder besser
  • Einbruch- und Überfallmeldung, DIN EN 50131, Grad 2 oder besser
  • Türspione
  • (Bild)-Gegensprechanlagen, Türkommunikation
  • Beleuchtung

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung:

Die Förderung muss vor Beginn des Bauvorhabens beantragt werden: Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss (Rubrik: Formulare)

Schauen Sie auch auf unserer Webseite nach, welche Leistungen wir zum Thema Einbruchschutz anbieten.