Liborius Wurm

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Verfügungen & Vollmachten

Vorsorge für den Todesfall

Vorsorge wird in der heutigen Zeit immer wichtiger und zwar in verschiedenen Bereichen. Nicht nur im Herbst des Lebens stellt sich die Frage: Was ist in meinem Interesse, wenn ich mal nicht in der Lage bin, meinen Willen zu äußern?

Durch einen Unfall oder einen Schlaganfall kann heute jeder zu jeder Zeit in die Situation, ob nun dauerhaft oder nur vorübergehend, kommen, nicht entscheiden zu können, was jetzt mit ihm geschehen soll. Liegen dann den nächsten Angehörigen keine entsprechenden Vollmachten vor, sind auch ihnen erst mal die Hände gebunden. Erst recht bei Alleinstehenden ohne Angehörige entscheiden dann fremde Menschen, und das oftmals nur unter gesetzlichen und finanziellen Aspekten, was geschieht. Das gleiche gilt für Singles mit Lebenspartner(-in), wenn keine Vollmachten vorliegen.

Zur Vorsorge gehören daher verschiedene Willenserklärungen. Diese sind:

  • Patientenverfügung
    Sie legt fest, welche Behandlungsmaßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht werden.
  • Versorgungsvollmacht
    Damit wird eine Person bestimmt, die im Sinne des Patienten entscheidet, falls keine Patientenverfügung vorliegt oder diese für die notwendigen Behandlungsmaßnahmen nicht ausreichen.
  • Betreuungsverfügung
    Sie bestimmt eine Vertrauensperson (sowie eine Ersatzperson), die im Bedarfsfall vom Gericht als Betreuer/-in eingesetzt wird.

Ausführliche Informationen sowie entsprechende Formulare finden Sie unter:
www.patientenberatung-wl.de

Für weitere Informationen erreichen Sie die Patientenberatung der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe unter der Telefonnummer 0251 / 929 9000.